Bischof (zu griech. episkopos 'Aufseher'), einem Erzb. unterstehender leitender Geistlicher der christl. Kirchen. In der katholischen Kirche ist der B. oberster kirchlicher Würdenträger in einem Sprengel (Diözese) und gilt als Nachfolger der Apostel; er wurde in der älteren Zeit von den Gemeindeältesten, später von Klerus und Volk der B.stadt gewählt, schließl. vom Papst ernannt. Daß B. im Mittelalter auch Grundherrschaft erlangten, führte zum Konflikt des Papsttums mit den Kaisern, die als oberste Grundherren auch das Recht der B.einsetzung beanspruchten (siehe Investiturstreit). Seit dem 19. Jh. treten die B. zu B.konferenzen zusammen, deren Beschlüsse nach Approbation durch den Papst für die vertretenen Bistümer bindend sind. - In der ev. Kirche ist das B.amt nur z.T. bekannt; der B. wird in der Regel von der Synode gewählt und kann u.U. wieder abberufen werden.
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