Bigamie (lat.-griech.), Doppelehe. Nach dt. Recht ist B. das formelle Eingehen einer Ehe trotz bereits bestehender Ehe, was zivilrechtl. die Nichtigkeit der neuen Ehe, strafrechtl. (bei Vorsatz) eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe zur Folge hat.
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