Bestechung, Annahme oder Versprechenlassen von Vorteilen für eine Amtshandlung, wird als passive B. (Vorteilsannahme) oder schwere passive B. (Bestechlichkeit) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bei Richtern bis zu 10 Jahren) verfolgt. Auf aktive B., d.h. die Gewährung oder das Versprechen von Vorteilen, um einen Amtsträger zu einer pflichtwidrigen Diensthandlung zu veranlassen, steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
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