Berufung, allg. die göttl. Bestimmung zu einem bestimmten Beruf oder Stand, in der Bibel der Ruf Gottes, der unerwartet einen Auserwählten (z.B. Propheten) trifft. - 2) im Recht ein Rechtsmittel der Parteien im Zivil- oder Strafprozeß, um eine Neuprüfung des gesamten Prozeßstoffes durch eine höhere Gerichtsinstanz zu erreichen. B. ist mögl. binnen einer gesetzl. festgelegten Frist nach Fällung des Urteils durch die untere Gerichtsinstanz. - 3) Im Universitätswesen bezeichnet B. ein Verfahren zur Besetzung von Lehrstühlen. Das zuständige Ministerium trifft die Auswahl aus einer drei Namen umfassenden Liste, die die Hochschule eingereicht hat. Der schließl. berufene Wissenschaftler nimmt den Ruf an oder lehnt ab.
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