Berufsausbildung, erstes planmäßiges Erlernen einer qualifizierten Tätigkeit. Die B. in Deutschland ist geprägt von einem dualen System, in dem zwei unabhängige Ausbildungsträger - Betrieb und Berufsschule - mit dem gemeinsamen Ziel der berufl. Qualifizierung von Jugendlichen zusammenarbeiten. Die betriebl. B., rechtl. vereinbart in einem Ausbildungsvertrag, wird in Unternehmen, in vergleichbaren Einrichtungen des öffentl. Dienstes und der freien Berufe durchgeführt für insges. rd. 450 staatl. anerkannte Ausbildungsberufe. Die schulische B., Pflicht bis zum 18. Lebensjahr, leistet v.a. die fachtheoret. Unterweisung nach Lehrplänen, die die Kultusminister der Länder erlassen.
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