Beleidigung (Injurie), unberechtigte Kundgebung der Mißachtung eines anderen durch Worte (Verbalinjurie) oder Tätlichkeiten (Realinjurie). Mögl. ist nicht nur die unmittelbare, sondern auch die mittelbare B., etwa die ganzer Gemeinschaften oder Berufsgruppen. B. wird nach 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht. Anzeigen kann sie nur der Verletzte oder (bei Beamten-B.) der Vorgesetzte der Beleidigten.
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