Beglaubigung, 1) im Recht das von einem Notar abgegebene amtl. Zeugnis über die Echtheit einer Unterschrift (öffentl.B.). - 2) in der Politik der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomat. Vertreter beim Empfangstaat einführt; mit der Entgegennahme des B.schreibens (Akkreditiv) ist der Gesandte anerkannt.
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