Beamte, Beschäftige im öffentl. Dienst, deren Arbeitsverhältnis beim Dienstherrn (Bund, Länder oder Gemeinden) gesetzl. geregelt ist. Das Beamtenverhältnis ist nach Vorbereitungs- und Probezeit lebenslang. B. haben kein Streikrecht und unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Mit der Anstellung als Berufsbeamte ist heute die B.versorgung verbunden, die einen B. bei Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze und u.U. dem Ehegatten nach dem Tod des B. bestimmte Bezüge (Pension) sichert.
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