Bauernbefreiung, allg. die revolutionäre oder reformgesetzl. Beseitigung der persönl. oder dingl. Dauerabhängigkeit des Bauern von Grund- oder Gutsherrschaft. Die Bindungen hatten sich im Mittelalter entwickelt; Abhängigkeiten konnten bis zur Schollenpflichtigkeit (Verbot der Freizügigkeit), dingl. Hörigkeit (auch bei Heirat oder Erbfall) und Erbuntertänigkeit (Leibeigenschaft, Frondienst und Abgaben) gehen. In Deutschland wurde die B. bereits im 18. Jh. eingeleitet, aber erst durch die Revolution von 1848 abgeschlossen. In Rußland setzte sie erst 1861 ein.
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