Bann, im Mittelalter das Recht der Könige, dann auch der vom König beauftragten Grafen, in einem Bezirk bei Strafe etwas zu gebieten oder zu verbieten; auch Bez. für das Verbot oder Gebot oder die Strafe selbst und für das Gebiet, das unter Gewalt des B.-Herrn stand (zum Beispiel Burgbann). - Der Kirchenbann schloß von den Sakramenten und kirchl. Ämtern ('kleiner B.'), dem bürgerl. Verkehr und Recht aus ('Großer B.', Anathema).
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