Bande (frz.), 1) Rand, Einfassung, zum Beispiel einer Eisbahn, einer Zirkusmanege, eines Billardtisches. In den Sportstadien aufgestellte Reklameschilder werden als Bandenwerbung bezeichnet. - 2) im Mittelalter Bez. für Söldnerhaufen, später auch gebraucht für Zusammenschlüsse von Freischärlern, Guerillakämpfern u.ä. Heute ist B. die Bez. für eine Gruppe mit meist wenigen Mitgliedern, die nach eigenen, von den allg. gesellschaft. Normen abweichenden Vorstellungen lebt, zumeist handelt es sich dabei um Heranwachsende, die Jugendbanden bilden. Der Zusammenschluß von Erwachsenen zur gemeinschaftl. Begehung von Straftaten wird als Bandenbildung verfolgt.
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