Bahnhof, Verkehrs- und Betriebsanlage, in der Fahrten begonnen, unterbrochen oder beendet werden können, hauptsächl. eine Einrichtung der Eisenbahn, im weiteren Sinne aber auch gebraucht für Anlagen anderer Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus). Im Personen-B., heute ein Dienstleistungszentrum mit Läden, Post u.a., wird die Beförderung von Reisenden abgewickelt, im Güter-B. der Umschlag von Gütern vom Schienen- auf den Straßenverkehr. Der Rangier- oder Verschiebe-B. dient der Zusammenführung oder Auflösung und Umgruppierung von Güterzügen. Je nach Lage innerhalb des Schienennetzes wird unterschieden in Kopfbahnhof bzw. Sackbahnhof (zum Beispiel München, Stuttgart), Anschluß-B., Insel-B., Kreuzungs-B. und Keil-B. -Die immense Ausdehnung des Eisenbahnwesens im 19. Jh. brachte eine bedeutende B.architektur hervor, die Empfangsgebäude wurden als Repräsentativbauten imponierenden Zuschnitts ausgestaltet; für die Überdachung der Bahnsteighallen fanden zunächst Eisenkonstruktionen Verwendung, im 20. Jh. zumeist Spannbeton.
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