Artenschutz, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Erhaltung, Pflege und Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen, Lebensstätten (Habitate), Lebensräume (Biotope) und Lebensgemeinschaften (Biozönosen) als Teil des Naturhaushalts. Dazu gehören nach dem Washingtoner A.-Abkommen von 1975 (1988 auch in der Bundesrepublik gesetzl. verankert) das Verbot des Handels mit bedrohten und Maßnahmen zur Wiederansiedlung verdrängter Arten.
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