Anschluß, allg. Bez. für die Angliederung eines anderen Staates, i.e.S. die Eingliederung Österreichs in das Dt. Reich. Dieser A. war schon 1918 in der österreich. Verfassung verankert, aber auf alliierte Intervention hin wieder gestrichen worden. 1938 wurde er von Hitler unter massivem Druck dennoch vollzogen und fand überwältigende Zustimmung in einer nachträgl. Volksabstimmung. Proteste der Westmächte blieben halbherzig. Im Staatsvertrag 1955 wurde ein erneuter A. endgültig ausgeschlossen.
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