Aktie (niederländ.), Wertpapier, das ein Mitgliedsrecht an einer A.gesellschaft und einen bestimmten Anteil (Minimum 50 DM) an deren Grundkapital beurkundet. Die A. gibt keinen Anspruch auf feste Verzinsung, sondern verbrieft ledigl. bei Gewinnausschüttung ein Anrecht auf Dividende, bei Kapitalerhöhungen auf ein Bezugsrecht neuer Aktien, sowie in der Hauptversammlung auf ein Stimmrecht. Der Mindestnennbetrag ist 50 Mark. Höhere Nennbeträge müssen über volle hundert Mark lauten. Es werden unterschieden nach Übertragbarkeit: Inhaberaktien und Namensaktien; nach Ausstattung mit Rechten: Stammaktien und Vorzugsaktien; nach Zeitpunkt der Ausgabe: junge und alte A.; Sonderarten sind Belegschaftsaktien, vinkulierte Namensaktien, Volksaktien.
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