Adel, ehemals aufgrund von Geburt, Besitz oder Leistung bevorrechtigter Stand. Der Hochadel der sog. Edelfreien entstand im frühen Mittelalter und verfügte über ausgedehnten Landbesitz und Stimme im Reichstag. Er ergänzte sich durch Erhebung von geringeren Adligen oder später auch von Bürgern. Der niedere A. rekrutierte sich aus verdienten Soldaten und Beamten (Ministerialen), die den Stand der Ritter und das städtische Patriziat bildeten. Zum Uradel zählen alle vor 1350 als adlig urkundl. nachweisbaren Familien. Später per Adelsdiplom geadelte Geschlechter gehören zum Briefadel. Nicht erblich war der durch Orden u.a. verliehene persönl. A. Alle A.-Vorrechte wurde 1919 in Deutschland abgeschafft, A.prädikate sind seitdem bloße Bestandteile des bürgerl. Namens; in Österreich sind auch diese untersagt.
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