Zwei-plus-Vier-Vertrag, eine Wiedervereinigung Deutschlands war auch nach Zusammenbruch der SED-Diktatur in der DDR nur mit Zustimmung der vier Siegermächte möglich. Daher suchten die beiden deutschen Staaten 1989/1990 in sog. Zwei-plus-Vier-Gesprächen etwaige Bedenken der USA, Großbritanniens, Frankreichs und/oder der UdSSR hinsichtlich der Bildung eines Gesamtdeutschlands zu zerstreuen und die Bedingungen auszuhandeln, unter denen die Vereinigung für alle akzeptabel wäre. Am 12.9.1990 wurde ein Zwei-plus-Vier-V. unterschrieben, der für das vereinte Deutschland galt, von Bundestag und Volkskammer am 20.9.1990 mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde und am 4.3.1991 in Kraft trat, nachdem die UdSSR als letzter Staat die Abmachungen ratifiziert hatte. Damit erhielt die Bundesrepublik die volle innen- wie außenpolitische Souveränität gegen die Zusicherung, keinerlei Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten zu erheben, ihre Streitkräfte auf 370,000 Mann zu verringern und auf ABC-Waffen zu verzichten. Im Zusammenhang mit dem Vertrag sagte Deutschland der UdSSR 13 Mrd. DM Finanzhilfe für den Abzug ihrer Truppen bis 1994 zu.
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