Zivilverteidigung 2, die DDR regelte die Zivilverteidigung gesetzlich zwischen 1967 und 1970, unterstellte ihr die Sanitätseinrichtungen des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) und integrierte den Katastrophenschutz. Unterstellt war die Zivilverteidigung zunächst dem Vorsitzenden des Ministerrats, seit 1978 dem Ministerium für Nationals Verteidigung. Daher konnte in ihrem Einrichtungen auch ein waffenloser Wehrdienst abgeleistet werden. Frauen konnten für Aufgaben der Zivilverteidigung dienstverpflichtet werden. Offiziere wurden in einem 1960 geschaffenen Institut der Zivilverteidigung ausgebildet.
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