Zivilverteidigung, neben der militärischen Verteidigung müssen im Kriegsfall Anstrengungen zum Schutz der Bevölkerung und der Staatseinrichtungen unternommen werden. Zu dieser Zivilverteidigung gehören die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt, der Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit allem Lebenswichtigen und die Unterstützung der Streitkräfte bei Operationen auf dem nationalen Territorium. Gesetzlich geregelt ist das in der 1968 verabschiedeten Notstandsverfassung. Eine Akademie für zivile Verteidigung des Bundesministeriums des Innern bereitet Beamte und Staatsangestellte auf ihre Aufgaben in der Zivilverteidigung vor.
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