Zivilschutz, früher ziviler Bevölkerungsschutz, auch Luftschutz genannt, ist der Zivilschutz Teil der zivilen Verteidigung; für ihn hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung nach Art. 73,1 GG. Der Zivilschutz gliedert sich in den Selbstschutz (auf freiwilliger Grundlage z.B. durch Erst-Hilfe-Kurse), den Katastrophenschutz, den Schutzraumbau, den Warndienst (z.B. vor Luftangriffen), die Aufenthaltsregelung im Spannungs- und Verteidigungsfall (z.B. mögliche Evakuierungen), das Gesundheitswesen (z.B. Anlage von Arneimitteldepots, Not- oder Hilfskrankenhäuser) und den Schutz von Kulturgut. Für die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilschutz ist das Bundesamt für Zivilschutz in Bonn zuständig. Andere Einrichtungen wie das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz u.a. nehmen Aufgaben des Zivilschutzes wahr.
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