Zivildienst, wehrpflichtige deutsche Männer, die von ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebrauch machen, müssen als Ersatz einen Zivildienst leisten; er ist seit 1973 im Zivildienstgesetz geregelt. Einsatzbereiche des Zivildienstes sind u.a. Krankenhäuser, Psychiatrische Kliniken, Kurheime, Heime für Süchtige, Blinde, Taube, Stumme, geistig und körperlich Behinderte, Altenpflegeheime, Jugend- und Kinderheime, Unfallrettungsdienste, auch Handwerk und Umweltschutz. Der Zivildienst dauert grundsätzlich länger als der Wehrdienst, seit dem 1.1.1996 sind es 13 Monate, gegenüber 10 Monaten Grundwehrdienst. Dem liegt die - auch vom Bundesverfassungsgericht1978 bestätigte - Auffassung zugrunde, daß der Wehrdienst das Normale, der Zivildienst dagegen, bei aller Bedeutung, die er gerade im sozialen Bereich inzwischen gewonnen hat, die Ausnahme sei und bleiben müsse; auch werde der Zivildienstleistende später nicht wie viele Gediente zu Wehrübungen herangezogen. Für die zeitweilige Zurückstellung vom Zivildienst gelten dieselben Bestimmungen wie beim Wehrdienst.
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