Abstract: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen :|: im infobitte.de Lexikon Geteiltes Deutschland
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Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, es ist der Bundesrepublik oft vorgeworfen worden, sie habe sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der NS-Vergangenheit kaum gestellt. Das trifft zumindest juristisch nicht zu: Am 6.11.1958 gründeten die Justizminister und -senatoren der Bundesländer eine Zentrale Stelle zur Verfolgung der NS-Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg. Sie sammelt das gesamte Material über diese Verbrechen, sichtet es und wertete es aus mit dem Ziel, Verfahren gegen die Täter zu ermöglichen. Ihre Vorermittlungen leitet die Zentrale Stelle den zuständigen Staatsanwaltschaften zu. Sie gab damit den Anstoß zu rund 15,000 Ermittlungsverfahren, die zu über 5,000 Prozessen, darunter der Auschwitz-Prozeß, führten. Ihre Akten sind für die Historiker eine unschätzbare Quelle.
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