Wohnungsbau, bei der Erstellung von Wohnraum wird unterschieden zwischen öffentlich gefördertem (Sozialer Wohnungsbau), steuerlich begünstigtem, und frei finanziertem Wohnungsbau. In den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg ging es im früheren Bundesgebiet bei der Versorgung mit Wohnraum vor allem um ein quantitatives Problem: Kriegszerstörungen und der Zustrom von Vertriebenen und Flüchtlingen belasteten den Wohnungsmarkt. Bei der Wohnungszählung von 1950 wurde ermittelt, daß in den 10.1 Mio. erhalten gebliebenen Wohnungen durchschnittlich 4.7 Einwohner lebten. Mit einer Neubautätigkeit von rd. 500,000 Wohnungen jährlich wurde bis 1968 ein Wohnungsbestand von 19.3 Mio. erreicht. Damit kamen durchschnittlich 3.0 Einwohner auf eine Wohnung. Die Zunahme verlangsamte sich in den 1970er/1980er Jahren. Bei der Volkszählung 1987 wurden 25.3 Mio. bewohnte Eigentümer- und Mietwohnungen festgestellt (2.4 Einwohner pro Wohnung). In den 1990er Jahren wurde ein erheblicher Wohnungsmangel deutlich; die Gründe hierfür sind zum einen in der unvorhergesehenen Zunahme der Bevölkerung (Zuzug von Ausländern, Aus- und Umsiedlern), zum andern in gesellschaftlichen Veränderungen (gesteigerte Raumansprüche Besserverdienender, Zunahme von Single-Haushalten) zu sehen. Der Fehlbestand wurde auf 2-3 Mio. Wohnungen geschätzt.
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