Wehrpflicht, im Zuge der Wiederbewaffnung wurde in der Bundesrepublik die allgemeine Wehrpflicht für Männer durch Einfügung des Art. 12a ins GG am 9.3.1956 eingeführt und im Wehrpflichtgesetz vom 21.7.1956 geregelt. Danach unterliegen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an bis zum 45. Lebensjahr der Wehrpflicht und Wehrüberwachung, wenn sie nicht aufgrund gesundheitlicher, beruflicher (Geistliche u.a.) oder räumlicher Gründe (bis 1991 Bewohner West-Berlins) davon befreit sind oder waren oder wegen einer Verurteilung vom Wehrdienst ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen (Studium, Krankheit u.a.) können Wehrpflichtige vorübergehend zurückgestellt werden. Alle anderen leisten Wehrdienst in der Bundeswehr oder den von der Bundeswehr angebotenen Zivildienst, wenn sie von ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen Gebrauch machen und ihre Gründe anerkannt worden sind.
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