Wahlen 2, in der repräsentativen Demokratie vertreten Volksvertreter die Wähler im Parlament. Sie werden persönlich und über Listen gewählt und gewöhnlich von einer Partei aufgestellt. Die Kandidaten müssen über das passive Wahlrecht verfügen, also seit mindestens einem Jahr Deutsche, über 18 Jahre alt und im Besitz der Ehrenrechte sein. Bei den Wahlen zum Bundestag hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Mit der ersten wählt er unter den Wahlkreiskandidaten aus, die zweite gibt er einer Landesliste der vom ihm favorisierten Partei. Erhält eine Partei in einem Land mehr Direktmandate, als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zusteht, ergeben sich Überhangmandate. Trotz der Mehrheitswahl der Direktkandidaten entscheidet also fast ausschließlich das für die Listenwahl geltende Verhältniswahlrecht über die Zusammensetzung des Parlaments. Zur Verhinderung einer Parteienzersplitterung im Bundestag gilt eine Fünfprozentklausel. Die gewählten Abgeordneten amtieren eine Legislaturperiode lang und wählen ihrerseits u.a. die Bundesregierung. Organisiert werden die Bundestagswahlen von den Gemeinden, der Bund erstattet den Ländern die Kosten: 1953 waren das 4.6 Mio. DM, 1969 schon 12.2 Mio. und 1987 über 59 Mio. DM; die erste gesamtdeutsche Wahl1990 kostete 90.4 Mio. DM.
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