Wahlanfechtung, hegt ein Wähler, eine Gruppe von Wählern, eine Partei oder eine amtliche Stelle den begründeten Verdacht, daß gesetzliche Vorschriften bei der Abhaltung einer Wahl verletzt worden sind, kann er oder sie die Wahl anfechten. Gründe können sein: Teilnahme von nicht Wahlberechtigten, Nichtbeachtung von Wahlgrundsätzen (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim), Wahlbehinderung, undemokratische Kandidatenauswahl durch eine Partei u.a. Letzterer Grund kam 1993 zum Tragen, als die Hamburger Wahlen von 1991 wiederholt werden mußten, weil die CDU gegen die Gesetze der innerparteilichen Demokratie verstoßen hatte. Wahlanfechtungen setzen eine Wahlprüfung in Gang.
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