Volkspolizei, gleich nach Kriegsende genehmigte die SMAD in der SBZ den Aufbau deutscher Sicherheitskräfte, in denen aber nur ausgewiesene 'Antifaschisten' tätig sein sollten, während Angehörige der NS-Polizei zu entlassen waren. Die Gründung der Deutschen Volkspolizei (DVP) wurde per Dekret auf den 1.7.1945 festgelegt, obwohl, v.a. auf Ortsebene, schon vorher Polizeiformationen bestanden. Sie arbeiteten auch nach Gründung der DDR noch lange ohne neuen gesetzlichen Auftrag auf der Basis von preußischen Gesetzen aus der Weimarer Zeit; erst am 11.6.1968 wurde ein 'Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP' erlassen. Das hatte seinen Grund im zunächst unscharfen Auftrag: Wie in allen Ländern war der Volkspolizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung anvertraut. Daneben aber gab es in den ersten Jahren auch paramilitärische Verbände wie die späteren Grenztruppen der DDR oder die Kasernierte Volkspolizei, die erst mit Gesetz über den Aufbau der Nationalen Volksarmee (NVA) 1956 in den Streitkräften aufging und v.a. deren Ausbilder und Offiziere stellte. Alle waffentragenden Einheiten in der DDR waren bis dahin unter dem Dach der DVP versammelt.
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