Volkseigener Betrieb (VEB), Beschlagnahmen durch die SMAD, entschädigungslose Enteignungen von 'Naziaktivisten und Kriegsverbrechern', ebenfalls unentschädigte Verstaatlichung von Schlüsselindustrien, Bodenschätzen, Transportunternehmen, Versicherungswesen und Banken kennzeichneten die ökonomische Vor- und Frühgeschichte der DDR. Waren bei deren Gründung schon rund die Hälfte aller Produktionsmittel in Volks- oder Gemeineigentum überführt, so setzte sich diese Entwicklung mit dem Beschluß zum Aufbau des Sozialismus seit 1952 beschleunigt fort, bis fast der gesamte Produktionsbereich vom Staat kontrolliert wurde. Die einzelnen Unternehmen gingen entweder in Kombinaten auf, wurde von Genossenschaften geführt oder erhielten den Status von im Rahmen der Planwirtschaft eigenverantwortlich wirtschaftenden, abgabepflichtigen Volkseigenen Betrieben, die das Kürzel VEB im Namen zu führen hatten. Sie wurden zunächst unter dem Dach der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) der verschiedenen Branchen zusammengefaßt, später oft direkt kommunalen oder Bezirksbehörden oder den entsprechenden Industrieministerien unterstellt. Ihre Veräußerung an Privatpersonen war verboten. Die überwiegende Zahl der zuletzt ca. 8,000 VEB arbeitete nach Weltmarktmaßstäben unwirtschaftlich, so daß der Treuhandanstalt nach dem Kollaps der DDR ihre Privatisierung oder Sanierung nur unter Anhäufung eines riesigen Schuldenberges gelang. Unzählige Arbeitsplätze gingen dabei verloren.
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