Vertrauensfrage 2, als Möglichkeit, Neuwahlen herbeizuführen, wurde die Vertrauensfrage zweimal genutzt: Nach dem Scheitern des konstruktiven Minstrauensvotums gegen BundeskanzlerBrandt im April 1972 verfügte die SPD/FDP-Koalition nicht mehr über die parlamentarische Mehrheit. Brandt stellte daher im Herbst die Vertrauensfrage und scheiterte wie geplant, so daß Neuwahlen möglich wurden, die der Regierung wieder eine deutliche Mehrheit verschafften. 1983 wollte die durch konstruktives Mißtrauensvotum an die Macht gekommene Regierung Kohl sich nachträglich die Legitimation durch den Wähler verschaffen, obwohl sie über eine Mehrheit verfügte. Der Kanzler stellte die Vertrauensfrage, die CDU/CSU enthielt sich der Stimme, die SPD stimmte mit nein, der Bundespräsident löste das Parlament auf, die Neuwahlen bestätigten die neue Regierung. Dieses Verfahren löste verfassungsrechtliche Bedenken aus, weil es sozusagen durch die Hintertür die ausdrücklich nicht vorgesehene Selbstauflösung des Parlaments einführte. Das Bundesverfassungsgericht schloß sich mehrheitlich in diesem Einzelfall nicht den Bedenken an.
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