Verfassungsschutz, alle, Gesetzgeber, Justiz, Regierung, Behörden und Bürger, sind aufgerufen, sich für den Schutz des Grundgesetzes und der von ihm verbrieften verfassungsmäßigen Ordnung einzusetzen. Hauptamtlich dafür zuständig sind das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Verfassungschutz in Köln und seine Landesämter. Ihre Aufgaben wurden mit Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 22.12.1990 geregelt. V.a. sollen die Verfassungsschützer der Bundesregierung und den Landesregierungen Nachrichten über verfassungsfeindliche Bestrebungen, Organisationen oder Aktionen liefern. Dazu mußten sie früher Aktivitäten bis in die Länder des Ostblocks und heute bei zunehmender Internationalisierung im gesamten Ausland entfalten (Agententätigkeit), wobei sie eng mit den Geheimdiensten befreundeter Länder zusammenarbeiten. Im Inland observieren, infiltrieren und enttarnen sie verdächtige Gruppen, können gegen sie aber nur vorgehen, indem sie ihre Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Auch bei der Überprüfung von Personen, die mit sicherheitsempfindlichen Aufgaben betraut werden sollen, wirkt der Verfassungsschutz mit (z.B. auch bei der Umsetzung des Extremistenbeschlusses). Galt früher seine Aufmerksamkeit v.a. linksextremistischen Umtrieben, so nimmt die Beobachtung des Rechtsradikalismus neuerdings einen immer größeren Umfang an.
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