Verfassung 2, die DDR hingegen bezeichnete ihre Gründungsurkunde und die späteren geänderten Versionen als Verfassung. Sie war zunächst wie das Grundgesetz trotz gewisser autoritärer Elemente (u.a. Blocksystem) förderalistisch (bundesstaatlich), parlamentarisch und rechtsstaatlich-demokratisch ausgerichtet. Der Staat aber entwickelte sich rasch zu einer Volksdemokratie, so daß Verfassung und politische Praxis immer weiter auseinanderdrifteten. Dem trugen die Änderungen von 1955 (Wehrdienst), 1958 (Abschaffung der Länderkammer), 1960 (Schaffung des Staatsrats), v.a. aber die von 1968 (Verankerung des Führungsanspruchs der SED) und 1974 (Streichung des Begriffs 'deutsche Nation' und des Vereinigungsgebots) Rechnung, die der DDR eine 'sozialistische Verfassung' gaben, gegliedert in die Abschnitte: Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung (Art. 1-18), Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft (Art. 19-46), Aufbau und System der staatlichen Leitung (Art. 47-85), sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege (Art. 86-104) und Schlußbestimmungen (Art. 105 und 106).
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