Verbraucherschutz, schwächere Marktteilnehmer wie die Kunden des Einzelhandels bedürfen des Schutzes vor Übervorteilung, gesundheitlichen Risiken durch angebotene Waren u.a. Dazu gibt es in der Bundesrepublik kein einheitliches Verbraucherschutzgesetz, aber eine Reihe von Einzelgesetzen wie Verbraucherkredit-, Haustürgeschäftewiderrufs-, Produkthaftungs-, Arzneimittel- oder Reisevertragsgesetz sowie diverse Verordnungen und Bestimmungen z.B. lebensmittelrechtlicher Art. Außerdem haben sich Verbraucherverbände als gemeinützige Vereine gebildet, die in allen Bundesländern eine Zentrale und einige Beratungsstellen unterhalten. Sie und andere Institutionen des Verbraucherschutzes sind zusammengeschlossen in der 1953 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) mit Sitz in Bonn, der auch die 1964 von der Bundesregierung ins Leben gerufene Stiftung Warentest angehört.
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