Treuhandanstalt, die Volkskammer der DDR beschloß im Frühjahr 1990 die Bildung einer Institution, die das Volkseigentum (95 % des gesamten Produktivvermögens) treuhänderisch verwalten und auf Marktwirtschaft umstellen sollte. Mit Gesetz vom 17.6.1990 wurde dafür die Treuhandanstalt geschaffen, die nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesfinanzministers wurde; ihren Sitz hat sie in Berlin, zuletzt arbeiteten ihr neun Außenstellen in den neuen Bundesländern zu. Zunächst sah sie ihre Hauptaufgabe in der Entflechtung der Kombinate und der möglichst günstigen Privatisierung Volkseigener Betriebe (VEB), doch zeigte es sich, daß deren Wettbewerbsfähigkeit durch die Planwirtschaft so schwer beschädigt war, daß ein großer Teil der Betriebe wegzubrechen drohte. Ihre Sanierung rückte daher in den Vordergrund, damit wenigstens ein Teil der Industriearbeitsplätze erhalten werden konnte. Als die Privatisierung weitgehend abschlossen war, wurde die Treuhandanstalt 1994 aufgelöst, Restaufgaben übernahmen Nachfolgeinstitutionen wie die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS). Gesamtbilanz: Von rd. 15,000 DDR-Unternehmen gingen 3,500 in Konkurs, die anderen konnten fast alle mit 85,000 Privatisierungsverträgen verkauft werden. Durch Konkurs und Sanierung gingen von 4 Mio. Arbeitsplätzen 2.5 Mio. verloren. 204 Mrd. DM Schulden der Treuhandanstalt übernahm der Bund in seinen sog. Erblastentilgungsfonds.
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