Tarifvertrag 4, in der DDR gab es Tarifverträge nur zwischen 'Betrieben nichtsozialistischer Eigentumsformen' (z.B. privates Handwerk) und den zuständigen Einzelgewerkschaften. Für die Volkseigenen Betriebe (VEB) wurden die Arbeitsverhältnisse in Rahmenkollektivverträgen (RKV) geregelt. Das geschah nach Branchen und regional zwischen gewerkschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen. Der RKV erlangte Gültigkeit erst nach Bestätigung durch das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne.
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