Tarifautonomie, nach Art. 9,3 GG sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, also die Tarifpartner, berechtigt per Tarifvertrag Löhne, Arbeitbedingungen, Urlaub, Sozialleistungen u.a. unabhängig von staatlichen Eingriffen im Rahmen des geltenden Rechts zu regeln. Diese Tarifautonomie schließt aus, daß der Staat im Wege der Anordnung Tarife festsetzt oder bei Streitigkeiten die Tarifparteien zur Schlichtung zwingt. - Die DDR kannte keine Tarifautonomie, weil der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) nicht frei, sondern als Massenorganisation in das von der SED geführte Blocksystem eingebunden war.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen