Subventionen, einmalige oder laufende nicht rückzahlbare finanzielle Hilfen für Haushalte und Unternehmen durch den Staat bezeichnet man als direkte, sonstige Vergünstigungen als indirekte Subventionen (von lateinisch 'subvenire' = unterstützen). Sie sind ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik, aber auch der Sozialpolitik. Sie können als Beihilfe zur Umstellung sich wandelnde Marktbedingungen gewährt werden oder zur Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit, sie dienen sozialen Zwecken (z.B. Fahrpreisvergünstigungen) oder bildungspolitischen Zielen (z.B. Angebot von Abendschulen), sollen Standortnachteile ausgleichen oder Arbeitsplätze sichern, fördern allein nicht lebensfähige Kultureinrichtungen oder unterstützen den Jugendaustausch usw. Trotz der ständigen Beteuerungen, den unter dem Druck der Interessenverbände entstandenen Subventions-Dschungel lichten zu wollen, haben alle Bundesregierungen, v.a. im Vorfeld von Wahlen, die Aufwendungen gesteigert. Zu den Hauptnutznießern gehörten die Landwirtschaft, das lange vom Umland abgeschnittene West-Berlin, das Grenzgebiet zur DDR (Zonenrandförderung), die Werften u.a. Explosionsartig wuchsen die Subventionen nach der Wiedervereinigung, als mit einem riesigen Hilfsprogram zum 'Aufschwung Ost' die Wirtschaft der neuen Bundesländer konkurrenzfähig gemacht und die dortige Infrastruktur westlichen Standards angepaßt werden mußte.
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