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Staatsvertrag

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Staatsvertrag, eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten heißt Staatsvertrag. Er kann befristet oder auf Dauer geschlossen werden; sein Inhalt bestimmt die genauere Bezeichnung: Bündnis-, Beistands-, Neutralitäts-, Friedens-, Kultur-, Handels-, Transitvertrag u.a. Ausgehandelt wird ein Staatsvertrag von Vertretern der Partner-Regierungen, die ihn schriftlich fixieren und paraphieren (abzeichnen). In der Bundesrepublik muß er dann ratifiziert, d.h. vom Bundestag per Gesetz gebilligt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Urkunden darüber werden ausgetauscht oder bei einem Dritten (Depositar) hinterlegt, bei Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ist deren Sekretariat zu informieren. Beim Abschluß eines Kulturvertrags wirken die Bundesländer aufgrund ihrer Kulturhoheit mit. Die Verletzung der Bestimmungen eines Staatsvertrags stellt einen Völkerrechtsbruch dar, der Anspruch auf Schadensersatz oder Genugtuung begründet und in schweren Fällen zu einseitiger Kündigung des Vertrags berechtigt, die bei unbefristeten Verträgen sonst in der Regel nur einvernehmlich möglich ist. - Auch eine rechtlich bindende Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Bundesländern heißt Staatsvertrag und ist ähnlichen Regeln unterworfen.


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