Staatssekretär, Aufgaben, die heute Minister erledigen, wurden noch im 19. Jh. von Staatssekretären wahrgenommen. Mit Aufkommen des Titels Minister trat der Staatssekretär ins zweite Glied. Seit 1918 ist er rechte Hand des Ministers, Regierungschefs oder Staatsoberhaupts, leitet in dessen Auftrag das Ministerium und vertritt den Minister in allen Angelegenheiten außer in Regierungsgeschäften (Unterzeichnung von Gesetzen u.a.), die bei Verhinderung des Ministers ein Kabinettskollege übernimmt. Heute gibt es im Kanzleramt, im Prädialamt und im Bundespresseamt mehrere Staatssekretäre, und seit 1967 verfügen die Ministerien neben dem beamteten Staatssekretär über einen parlamentarischen Staatssekretär oder auch mehrere (z.B. im Auswärtigen Amt und im Kanzleramt, dort 'Staatsminister' genannt). Es sind Abgeordnete der Regierungsparteien, die die Minister in beiden Kammern des Parlaments und ihren Ausschüssen, in den Fraktions- und Kabinettssitzungen (mit beratender Stimme) vertreten. Welche weiteren Aufgaben sie wahrnehmen, bestimmen die Minister, mit deren Amtszeit auch die der parlamentarischen Staatssekretäre endet. - In der DDR leiteten Staatssekretäre auch eigene, meist nur zeitweilig bestehende Ressorts von untergeordneter Bedeutung.
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