Staatsbank der DDR, aus der Deutschen Notenbank entstand mit Wirkung vom 1.1.1968 die Staatsbank der DDR, die im wesentlichen die gleichen Aufgaben wie die Vorgängerin hatte und ebenso politisch abhängig blieb. Im Gesetz vom 19.12.1974 wurde sie als Organ des Ministerrats bezeichnet; der Präsident des nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus geführten obersten Kreditinstituts der DDR gehörte der Regierung an. Die Staatsbank hatte Filialen in allen 15 Bezirken, kontrollierte den Geldumlauf, verantwortete die Zahlungsbilanz der DDR, war für den Zahlungsverkehr im In- und mit dem Ausland zuständig und fungierte zugleich als Geschäftsbank, die u.a. die Konten der Kombinate und der staatlichen Einrichtungen führte, Einlagen entgegennahm und Wertpapiere sowie Edelmetalle aufbewahrte, kaufte und verkaufte. Nach Ende der DDR übernahm die Treuhandanstalt die Abwicklung der Staatsbank, die in Teilen an westdeutsche Großbanken ging, während anderes in staatlicher Hand blieb.
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