Sozialhilfe, Art. 1 GG, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist, verpflichtet den Staat auch zur Sorge für die Bürger, die nicht oder nicht mehr für sich sorgen können. Dem hat der Gesetzgeber 1961 mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Rechnung getragen, das Hilfen für den Lebensunterhalt als Ersatz für fehlendes Einkommen und Hilfen in besonderen Lebenslagen (Alter, Krankheit, Behinderung u.a.) vorsieht. Sozialhilfe, die sich am Lebensminimum orientiert, wird grundsätzlich nachrangig gewährt, d.h. erst nach Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten, wozu auch Unterhaltsansprüche an Verwandte ersten Grades zählen; Träger der Kosten sind die Gemeinden. Bei Verabschiedung des BSHG war nicht abzusehen, welches Volumen die Sozialhilfe in der wohlhabenden Bundesrepublik annehmen würde, und noch weniger, daß es eine Wiedervereinigung geben könnte, deren soziale Kosten die kommunalen Kassen nun vollends überfordern.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen