Schulsystem 3, in der DDR gab es nur staatliche Schulen, ihre Abstufung, die Lehrpläne, die Anforderungen an die Schüler (und Lehrer) u.a. wurden zentral vom Ministerium für Volksbildung verordnet, das nach Maßgabe der SED die Bildungspolitik gestaltete. Das 'einheitliche sozialistische Bildungssystem', das mit Gesetz vom 25.2.1965 als umfassend etabliert gelten konnte, sah eine Erziehung der Kinder und Jugendlichen unter Aufsicht der Partei vor von der Krippe, die zuletzt 80 % aller Kleinkinder besuchten, über die Kindergärten (93 % Erfassungsgrad) bis zum Hochschulabschluß. Kernstück war die zehnklassige Polytechnische Oberschule (POS), nach deren Abschluß besonders befähigte Schüler (ca. 10 %) auf eine Erweiterte Oberschule (EOS) wechseln konnten, die nach zwei Jahren zum Abitur und damit zur Hochschulreife führte. Diese war auch über eine Berufsausbildung mit anschließendem Fachschulbesuch zu erreichen. Die Kombinate und Volkseigenen Betriebe (VEB) unterhielten zudem Betriebsberufschulen (BBS), die ebenfalls eine Höherqualifizierung ermöglichten. Sie war freilich wie alles berufliche Fortkommen von einem hohen Anpassungsgrad an das politische System abhängig, das eine Erziehungssdiktatur ausübte, indem es Rechtsansprüche auf bestimmte Formen der Ausbildung (bis auf den POS-Besuch) nicht vorsah und somit keinerlei Rechtsmittel gegen behördliche Bescheide kannte. Schüler aus suspekten Familien (z.B. kirchlich engagierte) oder gar von Dissidenten waren damit von höherer Bildung ausgeschlossen, während Kinder von Funktionären oder solche, die eine Laufbahn bei den 'Bewaffneten Kräften' anstrebten, auch bei geringerer Qualifikation z.B. in eine EOS übernommen wurden.
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