Schlichtung, wenn Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag gescheitert sind, können Gewerkschaften und Arbeitgeber einen neutralen Schlichter um Vermittlung bitten. Er bildet eine Schlichtungsstelle, deren Mitgliederzahl und Arbeitsweise nach Branchen unterschiedlich geregelt ist. Für alle aber gilt: Der Schlichter gibt nach Beratung mit beiden Seiten eine Empfehlung, wie der Tarifkonflikt beizulegen wäre. Bei Einigung beider Parteien auf diese Empfehlung, wird ein Tarifvertrag in ihrem Sinne abgeschlossen. Da als Schlichter meist prominente Politiker fungieren, entsteht öffentlicher Druck auf die Parteien, da eine Ablehnung des Kompromisses entsprechend unpopulär wäre.
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