Schengener Abkommen, auf dem Weg zu einer echten Europäischen Union (EU) mühen sich die Partnerländer auch um politische Integration. Am 14.6.1985 vereinbarten im Luxemburger Weinort Schengen die Benelux-Länder, Frankreich und die Bundesrepublik (Schengen-Gruppe) den Wegfall aller Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen und ihre Verlegung unter gleichzeitiger Verschärfung an die Außengrenzen der Gruppe sowie die Reduzierung der Kontrollen im Warenverkehr zum 1.1.1990. Dem Abkommen traten bei: 1990 Italen, 1992 Spanien und Portugal, 1992 Griechenland. Probleme bei der Umsetzung machten ein Zusatzabkommen über die Durchführung erforderlich, das am 19.6.1990 unterzeichnet wurde (Schengen II). Es sieht zusätzlich die gegenseitige Anerkennung von Visa vor, hält am nationalen Asyl-Recht fest und erweitert die polizeiliche Zusammenarbeit um die sog. Polizeiliche Nacheile (Verfolgung von Straftätern über die Grenzen hinweg) und den Aufbau des Schengener Informationssystems (SIS) zur Koordinierung der Fahndung. Weil letzteres noch 'nicht einsätzfähig' sei, setzte Frankreich den Vollzug des Abkommens zum 1.2.1994 aus. Kritiker sehen in Schengen I und II den Versuch, eine 'Festung Europa' gegen Flüchtlinge v.a. aus der Dritten Welt zu errichten.
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