Römische Verträge, die Vorteile enger ökonomischer Kooperation zwischen Staaten hatte die Montanunion hinlänglich bewiesen. Die Lehre daraus zogen die gleichen Staaten am 25.3.1957, als sie die Kooperation über Kohle und Stahl hinaus auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen beschlossen und dementsprechende Verträge unterzeichneten, nach dem Unterzeichnungsort 'Römische' genannt. Die Bundesrepublik, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Italien vereinbarten darin die Bildung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Errichtung einer gemeinsamen Behörde zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, EURATOM genannt. Kernpunkt war zunächst die Angleichung des Zollniveaus der Mitgliedsstaaten und dann der völlige Abbau der Binnenzölle der Gemeinschaft, so daß ein gemeinsamer Markt entstünde. Als Fernziel wurde darüberhinaus bereits eine politische Integration ins Auge gefaßt. Die Gemeinschaft sollte offen sein für Beitrittswillige.
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