Rat der Europäischen Union, früher sprach man in der Europäischen Gemeinschaft vom Ministerrat, mit Beschluß vom 8.11.1993 wurde die Bezeichnung Rat der Europäischen Union eingeführt. Er tagt in Brüssel oder Luxemburg, seine Präsidentschaft wechselt alle 6 Monate in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen, und er besteht aus je einem Minister der Mitgliedsländer, wobei das zu behandelnde Sachgebiet bestimmt, welche Fachminister den Rat bilden; danach heißt das jeweilige Gremiun dann Verkehrs-, Umwelt-, Finanzrat usw. Er ist gegenüber der Europäischen Kommission weisungsberechtigt und nur dem Europäischen Rat der Regierungschefs nachgeordnet. Der Rat debattiert Vorlagen der EU-Kommission und verleiht ihnen Gesetzeskraft durch Rechtsakte, erläßt auf ihrer Basis Richtlinien oder spricht Empfehlungen aus. Entscheidungen, für die früher Einstimmigkeit nötig war, werden meist mit qualifizierter Mehrheit gefällt, wobei große Länder wie Deutschland 10, kleine wie Luxemburg 2 Stimmen haben.
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