Rahmengesetzgebung, es gibt Rechtsbereiche, für die die Bundesländer zuständig sind. Da aber Deutschland ein Bundesstaat und kein Staatenbund ist, hat der Bund nach Art. 72 GG das Recht und die Pflicht zur 'Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit', insonderheit der 'Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus' Rahmengesetze zu erlassen, die durch Landesgesetze ausgefüllt werden sollen. Das gilt u.a. für den Öffentlichen Dienst, das Hochschulwesen, Presse und Film, Jagdwesen und Naturschutz, Raumordnung, Wasserbau, Meldewesen. Davon zu unterscheiden ist die für Bund und Länder gemeinsame Grundsatzgesetzgebung des Bundes etwa im Haushaltsrecht.
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