Quotenregelung, bei der Vergabe von Ämtern, Mandaten, Vorstandsposten u.a. sind Frauen und Minderheiten meist benachteiligt. Das soll durch Zuweisung einer bestimmten Quote (prozentualer Anteil) der zu vergebenden Posten an sie gemildert oder ganz behoben werden. Die SPD führte 1988 eine Frauenquote von 40 % bei der Besetzung von Parteiämtern wie bei der Vergabe von Delegiertenplätzen ein, die Grünen praktizieren die paritätische Berücksichtigung der Geschlechter. Im öffentlichen Dienst versucht man, ohne Vorgabe einer Quote den Anteil der Frauen v.a. in gehobenen und Führungspositionen dadurch anzuheben, daß bei gleicher Qualifikation Frauen zu bevorzugen sind. Diese in einigen Ländergesetzen festgeschriebene Regelung verstößt dann gegen EU-Recht, wenn sie ohne Rücksicht auf Härtefälle bei männlichen Bewerbern angewandt wird (Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.1995).
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