Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, die aus der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) der SBZ hervorgegangene Regierung der DDR übernahm auch deren 'Hauptverwaltung Information', bezeichnete sie seit Dez. 1949 als Amt, seit 1953 als Presseamt beim Ministerpräsidenten, seit 1963 als Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats der DDR. Es hatte wie in allen Staaten die Regierungspolitik zu verlautbaren, zu interpretieren und der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Pressekonferenzen, Besichtigungen für Journalisten, Aufklärungsbroschüren, Statistiken u.a. dienten diesem Ziel, über das hinaus das Presseamt anders als in demokratischen Staaten weitere Kompetenzen hatte: Es gab die Sprachregelungen heraus, die die Partei- und Staatsführung für die Behandlung wichtiger Themen in den Medien wünschte; gegenüber der Nachrichtenagentur ADN war das Presseamt direkt weisungsberechtigt. Es übte zudem indirekt Zensur aus, da es Lizenzen für Presseorgane und Sender vergeben, beschränken und auch wieder einziehen konnte. Ende 1989 verlor das Presseamt diese Kompetenzen.
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