Out-of-area-Einsätze, die Bundeswehr ist eine reine Verteidigungsarmee und nur für den Einsatz innerhalb des Geltungsbereichs des NATO-Vertrags vorgesehen. Nach Ende des Ost-West-Konflikts und nach der Wiedervereinigung stellte sich die Frage, ob sich Bundeswehreinheiten auch an Friedensmissionen der Vereinten Nationen und in deren Auftrag an NATO-Einsätzen außerhalb des genannten Bereichs ('out of area') beteiligen dürfen. Das Bundesverfassungericht bejahte im Juli 1994 diese Frage, unabhängig davon, ob es sich um humanitäre oder Kampfaufträge handelt, machte aber die Zustimmung des Bundestages zur Bedingung.
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