Nürnberger Prozesse, daß die führenden Männer des 3. Reiches nach dem Sieg abgeurteilt werden sollten, wurde schon auf den alliierten Konferenzen in Teheran und Jalta beschlossen. In Nürnberg kam es daher seit 1945 zu insgesamt 13 Verfahren gegen die wichtigsten NS-Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, SS, Polizei, Ärzteschaft und Wehrmacht vor dem Internationalen Militär-Tribunal (IMT). Im Mittelpunkt als eigentlicher Nürnberger Prozeß stand das Verfahren gegen Hermann Göring (*Rosenheim 12.1.1893, +Nürnberg 15.10.1946) und 23 weitere Hauptkriegsverbrecher und 6 Organisationen; Anklagepunkte: Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Führung eines Angriffskriegs), Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen. Am 6.10.1945 wurde Anklage erhoben, am 20.11.1945 begann der Prozeß und am 1.10.1946 ergingen die Urteile: Zwölfmal Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit, Frank, Frick, Göring, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart, Streicher), dreimal lebenslängliche Haft (Funk, Heß, Raeder) und viermal befristete Haftstrafen (Dönitz, Neurath, Schirach, Speer), drei Freisprüche (Papen, Fritzsche, Schacht). Außer Göring (Giftselbstmord) und Bormann (verschollen) wurden alle zum Tod verurteilten Täter am 16.10.46 hingerichtet.
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